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Blacklist

Definition

Eine „Black List“ (schwarze Liste) versammelt unterschiedliche Dinge, die gegen die Regeln von Geschäftspartnern verstoßen. Websites und Produkte auf der Blacklist werden nicht veröffentlicht bzw. gehandelt, mitunter wird die ganze Geschäftsbeziehung zum jeweiligen Anbieter „eingefroren“. Im Bereich Webseiten und Suchmaschinenoptimierung (SEO) sehr ärgerlich, weil ein Eintrag in die Blacklist des größten Suchmaschinenbetreibers Google die entsprechende Webseite praktisch unsichtbar macht.

Da ein solcher Eintrag nicht nur durch aktive Verstöße gegen die Regeln verursacht werden kann, gehört die Bereinigung von Blacklist-Einträgen im Rahmen der SEO-Arbeit zum normalen Krisenmanagement. Das folgende Glossar erklärt, wie eine Webseite auf die Blacklist gelangt und was zu tun ist, damit eine Seite wieder frei such- und sichtbar wird.

Ihr

Ansprechpartner

Khalil Agheli Zadeh Geschäftsführer
Khalil Agheli Zadeh
Geschäftsführer

Die Google Blacklist für Webseiten

Suchmaschinenbetreiber Google führt eine Blacklist für alle Webseiten, die in den Google Index aufgenommen werden sollen oder bereits aufgenommen wurden. Mit dieser Blacklist sorgt Google dafür, dass die Google Suche keine Websites mit rechtswidrigen oder sonstig unerwünschten Inhalten auf den Bildschirm der User bringt.

Welche Inhalte bei einer Nutzung von Google Diensten auf einer Blacklist landen können, ist den Google Nutzungsbedingungen, dienstspezifischen Zusatzbedingungen und Richtlinien zu entnehmen: https://policies.google.com/terms?hl=de#toc-removing. Demnach werden von Usern erstellte Inhalte aus Google-Diensten wie der Search Engine entfernt,

  • wenn Google objektive, konkrete Gründe für die Annahme ermittelt, 
  • dass der Inhalt einer Website gegen die Regeln verstößt
  • oder im Land der Ausspielung geltende Gesetze verletzt
  • oder Google, anderen Usern bzw. unbeteiligten Dritten Schaden zufügen könnte.
Blacklist
Ein solches Vorgehen ist aus Googles Sicht essentiell, weil Google als Betreiber der Suchmaschine dafür verantwortlich ist, dass keine rechtswidrigen Inhalte ausgegeben werden. Google will natürlich auch nicht, dass zu Hauf Inhalte ausgegeben werden, die die Nutzer belästigen oder ärgern – den Betreibern dürfte klar sein, dass auch eine Suchmaschine mit fast monopolartiger Stellung ganz schnell Geschichte werden kann, wenn sich zu viele verärgerte Nutzer alternativen Suchmaschinen zuwenden. 

Wie kommt eine Webseite auf die Blacklist?

Das Ziel einer allgemeinen Suchmaschine wie der Google Search Engine ist die Indizierung aller Websites, die ins Netz gestellt werden und allgemein öffentliich zugänglich sein sollen. Um neu ins Netz gestellte Seiten zu finden und aufzunehmen, lässt Google ständig sogenannte Crawller durchs Netz streifen, die einen automatisierten Indizierungsprozess einleiten, wenn sie fündig werden (und es gibt mehrere aktive Möglichkeiten, um die Indizierung zu beschleunigen).

In die Google-Blacklist werden dabei alle Webseiten aufgenommen, die aus Google-Sicht gegen bestehende Gesetze, Wettbewerbsvorschriften oder sonstige Rechte verstoßen oder die User durch schwerwiegendes Spamming oder andere, regelwidrige Weise belästigen. Um einen möglichst guten Schutz der User zu gewährleisten, versucht Google, solche Seiten vorher und möglichst schnell von den Google-Diensten auszuschließen. Während bei einer Zeitung speziell zuständige Redakteure und eine Rechtsabteilung eingereichte Artikel vor der Veröffentlichung auf potenzielle Rechtsverstöße prüfen, hat Google zum Blacklist erstellen ein automatisiertes Verfahren entwickelt. Für die Blacklist wird das Internet ebenso dauerhaft durchsucht wie für die Indizierung, damit möglichst viele Seiten vorsorglich vom Index ferngehalten bzw. möglichst schnell aus dem Index genommen werden.

So werden Websites aussortiert, die Kinderpornografie zeigen und Menschenhandel betreiben wollen, andere Menschen belästigen und beleidigen und gegen die Jugend-, Daten- und weitere Schutzgesetze des jeweiligen Landes verstoßen. Aber auch Seiten, die sich frech am geistigen Eigentum anderer bedienen oder andere zu rechtswirdrigen Verhalten aufrufen – und mitunter auch Websites, die ganz bestimmt nichts Böses im Sinn haben:

Irrtümliche Blacklist-Einträge

Da Google bei der Abwehr unerwünschter Veröffentlichungen proaktiv handelt bzw. eine nach bestimmten Anweisungen handelnde Software handeln lässt, sind theoretisch irrtümliche Blacklist-Einträge möglich. In den allermeisten Fällen meint der Betreiber der Website jedoch nur, dass er irrtümlich auf der Blacklist steht. Tatsächlich hat Google gute Gründe, diese Website auf die Blacklist zu setzen, weil die Seite wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen fremdbeinflusst wurde oder Opfer eines Hacker-Angriff geworden ist und nun User, die diese Seite aufrufen, gefährdet.

Deshalb gehört der Blacklist Check für Betreiber einer Website zur regelmäßigen Sicherheitsroutine; wenn eine Seite nicht so performt, wie sie soll, sollte man immer sofort auf Eintrag in die Google Blacklist prüfen.

Diese Prüfung kann auf mehrere Arten erfolgen:

  • Suche nach „site:www.NamederWebsite.de“ verrät, ob die Website in den Index von Google wurde
  • Erscheinen neue Seiten nicht, sprechen Sie Ihre Online-Marketing Agentur an, die Indizierung lässt sich aktiv beschleunigen
  • War eine Seite bereits indiziert und ist nun nicht mehr zu finden, besteht die Möglichkeit, dass sie auf der Google Blacklist gelandet ist
  • Nutzer der Google Search Console sollten dann vorab eine Warnung erhalten haben, ggf. mit Auskunft über die vom System bemängelten Codestellen
  • Wenn auf der Seite Malware gefunden wurde, werden Besucher vor Aufruf der Seite über eine Meldung („Diese Website könnte Ihren Computer beschädigen“ etc.) gewarnt
  • Betreiber ohne Search Console-Account werden von Google per E-Mail kontaktiert, wenn das möglich ist (auf der Seite eine Mail-Adresse wie webmaster, admin, kontakt … @NamederWebsite zu finden ist)

Wenn eine Website auf der Google Blacklist steht, hat das Folgen, gegen die Sie oder Ihre Online-Marketing Agentur unbedingt etwas tun müssen:

Folgen der „Blacklist fürs Internet“, Maßnahmen dagegen

Google behält sich laut der Google Nutzungsbedingungen das Recht vor, vom Blacklist-Algorithmus beanstandeten Inhalt teilweise oder vollständig zu entfernen. Wenn eine Website in die schwarze Liste eingetragen wurde, wird sie nicht indexiert oder aus dem Index entfernt – Google kennt die Seite nicht mehr, und sie kann auch von keinem Besucher mehr über eine Suche bei Google gefunden werden.

Diese Aufnahme in die Blacklist ist Googles stärkste Sanktion gegen Websites, die eigentlich nur bei schwerwiegenden Regelverstößen erfolgt. Deshalb ist eine schnelle Reaktion empfehlenswert, die in folgenden Maßnahmen bestehen sollte: Wenn eine legitime Websites ohne Wissen ihrer Betreibers mit schädlicher Software infiziert wurden, muss zunächst die Websites bereinigt werden; außerhalb sollten Sicherheitsvorkehrungen installiert werden, die eine solche Infektion mit bösartiger Software künftig verhindern. Betreiber gehackte Websites finden unter www.google.com/webmasters/hacked/ den umfassenden Hilfebereich von Google.

Wenn sichergestellt ist, dass die Website wieder den Google-Richtlinien entspricht, kann und muss eine neue Bewertung der Seite durch Google beantragt werden. Dazu gehören ggf. ein Antrag auf Malware-Überprüfung und der Wiederaufnahmeantrag (Reinclusion Request, Reconsideration Request) an Google. Er sollte eine Begründung für die Vorkommnisse (unverschuldet, Opfer eines Angriffes) und die Nachweise für die Bereinigung der Website enthalten. Das kann z. B. über die Google Search Console in die Wege geleitet werden, für die ggf. ein Account eingerichtet werden muss. Auch über das Webmaster-Tools-Konto kann ein Antrag auf „erneute Überprüfung“ gestellt werden; wenn die „Abstrafung“ mit einer Nachricht angekündigt wird, enthält diese direkt einen Link in Richtung Hilfe.

Allerdings kann es bis zu drei Monate dauern, bis die Website wieder in den Index aufgenommen wird, beschleunigen lässt sich das höchstens durch eigenes schnelles Handeln und eine möglichst zielführende Formulierung des Wiederaufnahmeantrags. Hilfe für den gesamten Prozess der Neu-Indizierung gibt es bei Ihrer Online-Marketing Agentur; viele Informationen zum Umgang mit und der Vorbeugung vor Badware gibt es bei der unabhängigen NGO Stopbadware.org (bei der Google Gründungsmitglied ist, die aber auch als unabhängige Prüfstelle für Websites auf Googles und anderen Blacklists fungiert). StopBadware und Google arbeiten auch oft zusammen, wenn es darum geht, Websites von Malware zu bereinigen und sicherer gegen Angriffe zu machen.

Kritik der Google Blacklist

An der Google Blacklist gibt es reichlich Kritik, viel gerechtfertigte und auch viel ungerechtfertigte. Kurz im Überblick lässt sich der Konflikt so darstellen: Google hat das Recht bzw. ist sogar teils verpflichtet dazu, eine Blacklist zu führen, diese leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Internetnutzer. Da der Suchmaschinenbetreiber jedoch fast eine Monopolstellung hat, darf Google nicht nach Belieben Websites auf diese Blacklist setzen, und es darf auch nicht ewig dauern, bis eine Website nach bereinigten Hacker-Angriffen o. ä. wieder in den Index aufgenommen wird.

Gegen einen unberechtigten oder zu lange dauernden Ausschluss kann man in demokratischen Staaten auf verschiedensten Wegen vorgehen – muss diesen Aufwand aber dann im Zweifel auch selbst leisten und finanzieren. Die eigentliche Macht der Regulierung liegt jedoch in den Händen der Nutzer – solange diese nicht durch ihr Suchverhalten dafür sorgen, dass sich Komkurrenz zu Google entwickelt, kann sich nur jeder einzelne Betroffene zusammen mit seiner Online-Marketing Agentur um schnelle Schadensbegrenzung bemühen.

Weitere Blacklists

Im Kontext „Internet“ werden viele weitere Blacklists geführt, zum Beispiel:

  • E-Mail-Anbieter führen E-Mail Blacklists mit den IP-Adressen von Mail-Servern, von denen in großen Mengen E-Mail Spam verschickt wird
  • Mit gefangen, mit gehangen“ heißt es da oft für E-Mail-Adressen, die auch von diesem Mail-Server gehostet werden
  • Wenn E-Mails von einer bestimmten Adresse nicht mehr ankommen, sollte deshalb die Mail Server-Adresse überprüft werden, z. B. über mxtoolbox.com/blacklists.aspx
  • Versandhändler führen Blacklists mit bestimmten Produkten, die auf dieser Plattgorm nicht gehandelt werden dürfen

All diese Backlists werden von etlichen Anti-Hacker- und Anti-Spam-Tools genutzt, um Hacker, Viren, Spam von Servern und Usern fernzuhalten. Wer auf solchen Listen steht, kommt also auch woanders oft nicht rein, weshalb Blacklist Check und -Reparatur auch unabhängig von Google höchste Bedeutung zukommen.

Bei Fragen oder Interesse nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.

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